1.            Individueller Bedarf

Maßgeblich für eine gerechte Verteilung der staatlichen Einnahmen innerhalb Deutschlands ist nach geltendem Steuer- und Sozialsystem eine Berücksichtigung sowohl des existenziellen Grundbedarfs als auch des individuellen Mehrbedarfs der Einwohner, denn staatliche Leistungen oder Ermäßigungen werden auch derzeit nicht nur zu anteilig gleichen Teilen sondern nach individueller Bedürftigkeit gewährt.

Im derzeitigen System werden die existenzielle Grundsicherung einschließlich sozialer Absicherung vor Krankheit, Unfall und Altersarmut sowie gemeinschaftliche gemeinnützige Aufgaben wie Bildung, Kulturveranstaltungen, Schaffung von Sportmöglichkeiten etc. für gemeinschaftlich bedeutsam gehalten. Zeitgleich werden aber auch kleineren Gebietskörperschaften wie z.B. Gemeinden durch die Gewerbesteuer Möglichkeiten eingeräumt, sich eigene Einnahmen zu verschaffen, um dortige Aufgaben oder Mehrbedarf zu erfüllen.

Einen vollständigen Katalog der bundesweit für gemeinnützig oder existenziell notwendig gehaltenen Leistungen weist § 4 UStG auf, der diese Leistungen von der Umsatzsteuerpflicht befreit. § 3 EStG stellt die existenzsichernden staatlichen Leistungen von der Einkommensteuer frei.

Es sollte daher auch für die Zukunft ein Aufteilungsmaßstab hinsichtlich individueller und gemeinschaftlicher Aufgaben gefunden werden, welcher individuellen sozialen Mehrbedarf berücksichtigt.

2.            Gemeinschaftlicher Bedarf

Deutschland ist in verschieden große Gebietskörperschaften unterteilt, welche auf das jeweilige Gebiet bezogene, staatliche Aufgaben wahrnehmen - nämlich Bundesländer, Regionen, Städte und Kreise sowie Gemeinden. Die Kosten derer sollten bei der Verteilung der Gesamteinnahmen Deutschlands weiterhin Berücksichtigung finden, damit sie individuellen Besonderheiten der gemeinschaftlichen Aufgabenbewältigung innerhalb des jeweiligen Gebiets Rechnung tragen können.

Für eine gebietsweise anteilige Einnahmen-Aufteilung bieten sich dabei sowohl eine Verteilung nach Einwohnern als auch nach strukturellem Mehrbedarf als Kriterien an, welche beide anteilig angemessen Berücksichtigung finden sollten.

Aber auch der Position Deutschlands als teilhabendes Land innerhalb der EU sowie der weltweiten Staatengemeinschaft sollte Beachtung geschenkt werden, um nachhaltig zu einer gleichmäßigen Kapitalverteilung auf der gesamten Erde beizutragen.

3.            Allgemeine Gerechtigkeitskriterien

Damit keine Kapitalmehrung zulasten der Gemeinschaft aller Teilhaber des Systems zugunsten Einzelner in gemeinschaftswidriger Weise erfolgt, sollte ein jeweiliger Aufteilungsmaßstab staatlicher Einnahmen insgesamt berücksichtigen, dass kein Geld für Zecke ausgezahlt wird, welche nicht im gemeinschaftlichen Sinne als förderungswürdig angesehen sind.

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Verena Nedden
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Fachanwältin für Steuerrecht

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