Einkommensteuer:
Im Jahr 2013 erhält jeder Einkommensteuerpflichtige nach § 32a  Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG einen Grundfreibetrag von 8.130,- € (im Jahr 2012: 8.004,- €) jährlich, Dies entspricht 677,50 € (2012: 667,- €) monatlich. Im Jahr 2011 lag er bei 7.848,- €, nämlich monatlich 654,- €. Von diesem Betrag wird keine Einkommensteuer erhoben. Das Erwerbseinkommen darf also in dieser Höhe ohne Abzug individuell behalten werden und steht zum existenziellen Konsum zur Verfügung.
Für ein Kind erhalten die Eltern im Jahr 2013 wie zuvor in den Jahren 2012 und 2011 nach § 32 Abs. 6 EStG Freibeträge in Höhe von insgesamt 7.008,- €, nämlich 2.184,- € Kinderfreibetrag und 1.320,- € Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung je Elternteil. Monatlich ergibt sich hieraus ein Betrag von 584,- €, also pro Elternteil 292,- € monatlich bzw. 3.504,- € jährlich, der vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen wird. Wirkt sich der Freibetrag für ein "halbes" Kind einkommensteuerlich günstiger aus, als das bereits erhaltene Kindergeld, reduziert sich die Einkommensteuerzahllast um den höheren Betrag, ist dies nicht der Fall, bleibt es beim anteiligen Kindergeld in Höhe von (1/2 * 184 € =) 92,- € pro Elternteil.
 
Sozialgesetzgebung:
Der "Hartz IV"-Satz betrug bereits im Jahr 2011 incl. Miete durchschnittlich 654,- €, nämlich der Regelsatz von 364,- € und 290,- € an durchschnittlicher Miete.[1]
Die Sätze für die Sozialleistungen sind im Jahr 2012 und 2013 angehoben worden.
Der Regelsatz betrugt 374 € im Jahr 2012 (382,- € in 2013) für eine alleinstehende Person und 337,00 € für erwachsene über 25 Jahre alte Personen (345,- € in 2013), die in einer Haushaltsgemeischaft leben. Zuzüglich einer um jeweils 3,- € erhöhten durchschnittlichen Miete in Höhe von 293,- € bzw. 296,- € in 2013 ergeben sich für eine alleinstehende Person monatlich durchschnittlich 667,- € für das Jahr 2012 (678,- im Jahr 2013), während für weitere erwachsene Haushaltsangehörige über 25 Jahre je 630,- € (641,- €) vorgesehen sind.
Für das Jahr 2014 soll der Regelsatz noch einmal um 9,- € auf 391,- € steigen.
 
Die Höhe des Regelsatzes für Kinder richtet sich nach deren Alter. Für Kinder von 0 - 5 Jahren sind offiziell 60% des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen für die Lebenshaltungskosten als ausreichend anerkannt. Er lag im Jahr 2012 bei 219,00 € (224,- € im Jahr 2013 und 226,- € in 2014). Für 6-13-jährige sind 70% des Regelsatzes vorgesehen, für 14-17 Jahre alte Kinder sind es 80%, während ein 18 bis 25 Jahre altes Kind in 2012 wegen des besonderen Ausbildungsbedarfs Anspruch auf insgesamt 299,00 € (306,- € in 2013) hatte. Der Durchschnitt des für Kinder als existenziell notwendig anerkannten Betrages berechnet sich für das Jahr 2012 und 2013 wie folgt:
                       2012                                                                    2013
5 Jahre x 219,- € monatlich = 1.095,- €               5 Jahre x 224,- € monatlich = 1.120,- €
8 Jahre x 251,- € monatlich = 2.008,- €               8 Jahre x 255,- € monatlich = 2.040,- €
4 Jahre x 287,- € monatlich = 1,148,- €               4 Jahre x 289,- € monatlich = 1.156,- €
8 Jahre x 299,- € monatlich = 2.392,- €               8 Jahre x 306,- € monatlich = 2.448,- €
25 Jahre      Monatssumme    6.643,- €               25 Jahre      Monatssumme    6.748,- €
6.643,- € / 25 Jahre = 265,72 € monatlich           6.748,- € / 25 Jahre = 269,92 € monatlich
 
Der "Hartz IV"-Satz für Kinder liegt damit im Jahr 2013 durchschnittlich bei 269,92 € + 296,- € Mietanteil = 565,92 €, während der Kinder-Regelsatz von 80% bei 585,- € liegt, nämlich 289,- € zuzüglich 296,- € Mietanteil. Er liegt damit für 14 - 17-jährigen im Durchschnitt um 1,- € über den im Jahr 2013 geltenden summierten Kinderfreibeträgen in Höhe von 584,- € monatlich.  
Zusammenfassung und Schlußfolgerung:
Die Leistungen zur Existenzsicherung in der Sozialgesetzgebung entsprechen damit in der Höhe den Grund- und Kinderfreibeträgen in der Einkommensteuer.
Bei einer 50%igen Erwerbsbelastung erhalten Einkommensbezieher ein Grundeinkommen in Höhe der Hälfte des durchschnittlichen Grundeinkommens Bedürftiger.

[1] Ronald Blaschke, Aktuelle Ansätze und Modelle von Grundsicherungen und Grundeinkommen in Deutschland. Vergleichende Darstellung (aktualisierte Fassung, Oktober 2010), S. 14 http://www.archiv-grundeinkommen.de/blaschke/201010-Vergleich-GE-Konzepte.pdf
 
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Verena Nedden
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