Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens

 

Die Berechnung der gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben haben die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung des Bundes (Destatis - Statistisches Bundesamt) zur Gundlage. Die Berechnung der jeweiligen Sozialkonsumsteuer beruht auf Daten der Input-Output-Rechnung des Jahres 2007; die Jahre 2008 - 2011 sind noch nicht veröffentlicht. Die Berechnung der Sozialkonsumsteuer für inländischen Konsum von Importen ist wesentlich für das Ergebnis. Für das Jahr 2011 wurde ein vorsichtiger Schätzwert zugrunde gelegt.

 

Die Finanzierungsrechnung zu den Staatseinnahmen und -ausgaben bei Konsumsteuer zeigt, daß bereits bei Angliederung an die EU-weiter Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie bie einem Konsumsteuersystem Mehreinnahmen von 11,28 Mrd. € im Jahr 2007 und voraussichtlich sogar 22,73 Mrd. € für das Jahr 2011 zu erwarten gewesen wären, wenn Rentenzahlungen als monetäre Sachleistung zugunsten eines bedingungslosen Grundeinkommens gänzlich entfallen. 

Zu beachten ist jedoch, daß hinsichtlich heutiger Rentenansprüche Bestandsschutz gewährt werden muss. Heutige Renten sind, soweit sie sich oberhalb des Grundfreibetrags bewegen, mit Steuerklasse IV ggf. unter Gewährung derzeitiger Altersfreibeträge netto noch als Ausgabe in die Finanzierungsrechnung einzubeziehen.
Andererseits kämen Konsumsteuer-Einnahmen aus Gebäudeveräußerungen sowie konzipierte Erwerbsteuer bei der Veräußerung von Grundstücken hinzu, welche bisher in der Berechnung keine Berücksichtigung fanden.
Ein sich etwaig ergebendes Defizit wird wegen der bisherigen Ausplünderung der Rentenkassen im Laufe der Geschichte aus dem Gemeinschaftsvermögen auszugleichen sein.

Wird EU-weit auf das Herkunftslandprinzip bei Exporten umgestellt, wodurch die Wertschöpfung im jeweiligen Inland bliebe, anstatt - wie beim derzeitigen Bestimmungslandprinzip - in das Ausland zur dortigen Wertschöpfung zu gelangen, hätten der Gemeinschaft im Jahr 2007 insgesamt mindestens 85,78 Mrd. Mehreinnahmen zur Verfügung gestanden. Im Jahr 2011 wären es voraussichtlich sogar 93,06 Mrd. € gewesen, welche für soziale Zwecke, Rentenzahlungen oder Schuldentilgung zur Verfügung gestanden hätten. 

Zu beachten ist jedoch, daß hinsichtlich heutiger Rentenansprüche Bestandsschutz gewährt werden muss. Heutige Renten sind, soweit sie sich oberhalb des Grundfreibetrags bewegen, mit Steuerklasse IV ggf. unter Gewährung derzeitiger Altersfreibeträge netto noch als Ausgabe in die Finanzierungsrechnung einzubeziehen.
Andererseits kämen Konsumsteuer-Einnahmen aus Gebäudeveräußerungen sowie konzipierte Erwerbsteuer bei der Veräußerung von Grundstücken hinzu, welche bisher in der Berechnung keine Berücksichtigung fanden.
Ein sich etwaig ergebendes Defizit wird wegen der bisherigen Ausplünderung der Rentenkassen im Laufe der Geschichte aus dem Gemeinschaftsvermögen auszugleichen sein.

Wird EU-weit auf das Herkunftslandprinzip bei Exporten umgestellt, wodurch die Wertschöpfung im jeweiligen Inland bliebe, anstatt - wie beim derzeitigen Bestimmungslandprinzip - in das Ausland zur dortigen Wertschöpfung zu gelangen, hätten der Gemeinschaft im Jahr 2007 insgesamt mindestens 85,78 Mrd. Mehreinnahmen zur Verfügung gestanden. Im Jahr 2011 wären es voraussichtlich sogar 93,06 Mrd. € gewesen, welche für soziale Zwecke, Rentenzahlungen oder Schuldentilgung zur Verfügung gestanden hätten. 

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Verena Nedden
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht

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