Bedingungsloses Grundeinkommen

 

Ein bedingungsloses Grundeinkommen[1] ist ein Einkommen, das ohne weitere Voraussetzungen jedem Mitglied einer politischen Gemeinschaft aufgrund der eigenen Existenz gewährt wird. Es soll die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen, ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden und auch keinen Zwang zur Arbeit oder zu einer sonstigen Gegenleistung beinhalten.[2]

Vorteile sind die Autonomie der Bürgerinnen[3] und Bürger, die Verteilungsgerechtigkeit, der Anreiz zu größerer Wertschöpfung und Rationalisierung, die Flexibilität des Arbeitsmarktes, die Effizienz des Sozialstaates, die Wahrung der Würde aller Menschen und die Beseitigung von Stigmatisierungen vor allem bei den gegenwärtig Erwerbslosen und Sozialhilfebeziehern, die Humanisierung der Arbeit, die Förderung der Bildung, die Stärkung der Demokratie und der Familien, die Förderung von Existenzgründungen wie auch von bürgerschaftlichem Engagement, die Förderung von Kreativitätspotenzialen durch die Möglichkeit der Muße und vieles anderes mehr.[4]

 

Auf breiter gesellschaftlicher Ebene wird ein bedingungsloses Grundeinkommen bereits seit längerem diskutiert - auch hierzulande insbesondere wieder anlässlich des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 09. Februar 2010[5] über die Verfassungsmäßigkeit der Existenzsicherung nach der 2005 in Kraft getretenen Sozialgesetzgebung. Verschiedene Modelle sind dabei vorgestellt worden[6], von denen mir aus steuerlicher Sichtweise ein auf Umsatzkonsum basierendes Modell zunächst als logisch schlüssig und effektiv erscheint. Ein auf individuelle Einkommensteuerberechnungen basierendes Steuersystem zur staatlichen Gewährung von Grundeinkommen[7] hingegen knüpft wieder an eine individuelle Bedingung an, die ja gerade bei der Gewährung eines bedingungslosen Einkommens vermieden werden soll. Ich habe mich daher allein dem konsumsteuerorientierten Modell des Prof. Götz Werner zugewandt[8], um die steuerliche Durchsetzbarkeit dieser zukunftsweisenden Idee zu überprüfen und etwaigen wirtschaftsschädigenden Schwachstellen mit Lösungen zu begegnen, da die Erhebung von Konsumsteuer ähnlich der jetzigen Umsatzsteuer eine Wertschöpfung des Staates ausschließlich über Unternehmen ermöglicht, während Privatpersonen unberührt bleiben.



[1]     Zur grundlegenden Information über einzelne Modelle, geschichtlichen Hintergrund sowie den Stand der weltweiten politische Bewegung: Netzwerk Grundeinkommen, https://www.grundeinkommen.de  

[3]     Weibliche Bezeichnungen stehen im Folgenden auch für männliche Personen und umgekehrt. Unter Anerkennung der vielfach bereits männlicherseits im Schrifttum verwendeten weiblichen Bezeichnungen für Personen wird nachfolgend vorwiegend die der Verfasserin gegengeschlechtliche Bezeichnung gewählt.

[5]     BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010,     http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

[6]     Ronald Blaschke, Aktuelle Ansätze und Modelle von Grundsicherungen und Grundeinkommen in Deutschland. Vergleichende Darstellung (aktualisierte Fassung, Oktober 2010), http://www.archiv-grundeinkommen.de/blaschke/201010-Vergleich-GE-Konzepte.pdf

[7]    so z.B. Grundsicherung (Bündnis 90/Die Grünen), Liberales Bürgergeld (FDP), Bürgergeld (Joachim Mitschke), Ulmer Modell eines Bürgergeldes (Helmut Pelzer), Grundsicherung (Michael Opielka), Solidarisches Bürgergeld (Dieter Althaus, CDU), Modell von Ingrid Hohenleitner und Thomas Straubhaar, Modell von Matthias Dilthey, Modell der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands e. V., Modell der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE, Modell des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend und andere Modelle, welche auf negativer Einkommensteuerberechnung beruhen.

[8]    , welches auch Jürgen Schaeffer und Werner Copray umsetzen wollen, die ihren Beitrag im August 2009 bei den Piraten zur Diskussion gestellt haben,   http://wiki.piratenpartei.de/AG_Bedingungsloses_Grundeinkommen/Modell_Schaeffer-Copray  

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Verena Nedden
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