Das gemeinschaftliche Konsumsteuersystem

 

 

 

Stell dir vor, es ist Einkommen, und alle haben es!

 

 

 

 

 

Ein Konzept zur Verwirklichung eines bedingungslosen Grundeinkommens
sowie gerechter Verteilung innerdeutscher Staatseinnahmen
 

Eine Weiterentwicklung des Konsumsteuermodells von
Dr. Benediktus Hardorp und  Prof. Götz Werner

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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

aktuell finden Sie meinen Vortrag "Gemeinschaftliches Konsumsteuersystem" zur Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens 

                                                                  als PDF

                                                                  als Powerpoint-Präsentation

                                                                  als Livestream (leider sehr leise aufgenommen)

im Rahmen der Veranstaltungsreihe des Violetten Stammtisches vom 07.03.2019 in Oberhausen sowie

                                                                  als Livestream

im Rahmen der Veranstaltung "Wege zum bedingungslosen Grundeinkommen" der Piratenpartei vom 18.05.2014 in Mainz.

Die Präsentation beinhaltet die Gegenüberstellung des heutigen Erwerbssteuersystems mit dem konzipierten Konsumsteuersystem und verdeutlicht das Prinzip und die Wirkungsweise der Konsumbesteuerung ebenso, wie die Finanzierung bei gleichbleibender Kaufkraft, gleichbleibenden Konsumgüterpreisen und durchschnittlich gleichbleibender Höhe des zur Verfügung stehenden Einkommens. 

Weitere Vorträge und Präsentationen finden Sie auf der Seite Konsumsteuer und bedingungsloses Grundeinkommen - wie funktioniert´s bzw. weiter unten auf dieser Seite.

 

Anlässlich des Aufrufs zur Beteiligung am Zukunftsdialog von Frau Dr. Merkel habe ich eine steuerliche Konzeption zur Verwirklichung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland erarbeitet, welche ich am 15.04.2012 allgemein zur Diskussion und auch den Parteien zur Verfügung gestellt habe.

Über die Konzeption eines Grundeinkommens hinaus, welches bedingungslos und ohne Sanktionen ausgezahlt werden kann, war es mir ein Anliegen, das heutige intransparente Steuersystem in seiner Funktionsweise darzulegen sowie Schwächen und Kostenspiralen aufzudecken, welche seit Jahren zu dem heutigen finanziellen Defizit in den öffentlichen Kassen und zur Vergrößerung des Bevölkerungsanteils mit prekären Einkommensverhältnissen beitragen.

 

Die ursprüngliche Konzeption eines gemeinschaftlichen Steuersystems vom Frühjahr 2012 hat sich in wenigen Punkten als änderungswürdig herausgestellt.

- Die konzipierte Auslandstransfersteuer ist ncht erforderlich. Die Ausführungen auf den weiteren Seiten beinhalten die Auslandstransfersteuer nicht.

- Um eine Änderung der Kaufperise zu verhindern, gleichzeitig jedoch die bisherigen Staatseinnahmen aus Lohnkosten über das erforderliche Grundeinkommen hinaus und auch das netto zur Verfügung stehende Einkommen unverändert zu belassen, hat sich die Konzeptpion einer Lohnabgabe als notwendig herausgestellt (Stand Mai 2014), welche 19% des hälftigen heutigen Arbeitgeberaufwandes beträgt. Der allgemeine Arbeitgeber-Gesamtaufwand beträgt damit lediglich 59,5% des heutigen Aufwandes für Arbeitnehmer. Bei erneuter Überarbeitung des Vortrags zum März 2019 habe ich eine dynamisch ansteigende Sozialabgabe des Arbeitgebers konzipiert, welche bei heutigem durchschnittlichem Einkommen eine gleichbleibende Kaufkraft des Arbeitnehmers vorsieht. Bei unterdurschnittlichem Netto-Einkommen steigt mit dem bedingungslosen Grundeinkommen die Kaufkraft, während sie bei überdurchschnittlichem Einkommen sinkt.

 

Das gemeinschaftliche Konsumsteuersystem entwickelt das Konsumsteuermodell der Initiative Grundeinkommen von Prof. Götz Werner und Dr. Benediktus Hardorp weiter und möchte einen Weg aufzeigen, wie ein bedingungsloses Grundeinkommen anstelle des heutigen bedingten Grundeinkommens bei gerechter Steuererhebung und gerechter Ausgabenverteilung in Deutschland steuerlich umgesetzt werden kann. EU-weit stoßen wir dabei auf gesetzliche Grenzen, die wir in Deutschland einhalten müssen oder nur innerhalb der EU mehrheitlich verändern können. Dennoch gelingt ein gerechtes Steuersystem mit bedingungslosem Grundeinkommen auch unter Angliederung an die Steuergesetzgebung der EU.
Wird das bisherige Erwerbsteuersystem auf ein Konsumsteuersystem unter Beachtung höherrangigen EU-Rechts umgestellt, gelingt es voraussichtlich, ein Grundeinkommen in Höhe des bisherigen Grundfreibetrages und der bestehenden Kinderfreibeträge bedingungslos auszuzahlen, Mehrbedarf, Krankenversorgung und Zuschüsse zu außergewöhnlichen Belastungen zu gewähren.
Wird zusätzlich innerhalb der EU das Herkunftsland- statt des Bestimmungslandprinzips eingeführt, welches das Exportprodukt brutto statt netto in das Ausland gelangen lässt, und werden zudem die Kostenspiralen im Miet- und Sozialwesen beseitigt, die durch die Freistellung von der Mehrwertsteuer entstanden sind, könnte innerhalb kurzer Zeit ein weit höheres Grundeinkommen ausgezahlt und gemeinschaftliche soziale Einrichtungen finanziell gesunden und ausgebaut werden.

Ich halte ein Konzept, welches sich an der Erhebung von Umsatz- und Sozialkonsumsteuer zu insgesamt 100% auf ein um die heutigen Lohnnebenkosten reduziertes Nettoprodukt orientiert, anstatt wie derzeit von jedem Einkommen exakt 50% erheben zu wollen, für ein zukunftsweisendes und vereinfachendes – vor allem aber gerechteres Steuersystem, welches in der Lage ist, die Würde des Menschen zu respektieren und unangetastet zu lassen.

 

 

Das gemeinschaftliche Konsumsteuersystem finden Sie auf den nebenstehenden Seiten im Detail erläutert.


Hier finden Sie eine Kurzübersicht des gemeinschaftlichen Konsumsteuersystems aus dem Jahr 2012/2013.

Die Seite Bedingungsloses Grundeinkommen und deren Unterseiten sind meiner bisherigen wissenschaftlichen Ausarbeitung entnommen. Ihnen können Sie u.a. die Beweggründe für ein bedingungsloses Grundeinkommen, die Kriterien gerechter Verteilung entnehmen und über die Teilnehmer am konzipierten System erfahren.

Sie finden unter Konsumsteuer und bedingungsloses Grundeinkommen - wie funktioniert´s eine schriftliche Darstellung der steuerlichen Grundthematik und den konzipierten Lösungsweg mit Berechnungen aus dem Jahr 2012, den

- Livestream meines Vortrages vom Juli 2012 zum Sozialcamp 2012.1 der Priatenpartei, das

- politische Gespräch vom 04.12.2013 mit dem Kompass der Piratenpartei sowie einen

- EU-Wahlprogramm-Antrag hinsichtlich der notwendigen steuerlichen Änderungen zur Vorbereitung eines bedingungslosen Grundeinkommens zur Europaparlamentswahl 2014, die

- Podiumsdiskussion vom 24.11.2018 im Rahmen der BGE:open 18:3 der Partei Bündnis Grundeinkommen sowie

- den leider sehr leise aufgenommenen Livestream vom 07.03.2019 meines Vortrages beim Violetten Stammtisch in Oberhausen.


Auf den Unterseiten finden Sie eine tabellarische Darstellung der konzeptionellen Änderungen des derzeitigen Systems, die Steuersätze im Konsumsteuersystem und vor allem die Entwicklung von Kraufkraft und Produktpreisen.

Die Seite Heutiges Grundeinkommen stellt rechnerisch und mittels gesetzlicher Nachweise dar, daß die Höhe des im Sozialgesetzbuch festgelegten Grundeinkommens des Jahres 2012 mit der Höhe der einkommensteuerlichen Grund- und Kinderfreibeträge des Jahres 2012 identisch warund läßt Schlüsse über die Höhe eines bedingungslos zu gewährenden Grundeinkommens zu.

Ich habe Ihnen die heutige allgemeine 50%ige Erwerbsbelastung für Kapitalgesellschaften und deren Anteilseigner, durchschnittlich und überdurchschnittlich verdienenden Arbeitnehmern detailreich und für unterdurchschnittlich verdienende Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber (Stand 2012, ohne Lohnabgabe), Vermieter und andere Selbständige und für Gewerbetreibende in einer Schnellübersicht dargestellt.

Die Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens ist bereits aus logischen Gründen gewährleistet, wenn die heutige 50%ige Erwerbsbelastung in eine Sozialkonsumsteuer umgewandelt wird, die zusammen mit der bisherigen Umsatzsteuer 100% auf das um die Lohnnebenkosten reduzierte Nettoprodukt ergibt. Denn während heute die allgemeine einkommensteuerliche Subvention für das Existenzminimum bei Einkommensbeziehern 50% der Grund- und Kinderfreibeträge ausmacht und Bedürftige zu 100% subventioniert werden, von denen jeweils wieder die Hälfte über Einkommen- und Umsatzsteuer in die Staatskasse fließen, werden im gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem bei gleichbleibenden Produktpreisen und gleichhoher Kaufkraft von jedem Konsum 50% gemeinschaftlich eingenommen und als entgeltfreie Gesundheitsleistung und Grundeinkommen bedingungslos gewährt, von dem wieder 50% in die staatliche Gemeinschaftskasse fließt. Die Finanzierungsrechnung für die Jahre 2007 und 2011 bestätigt dies.(Stand 2012, ohne Berücksichtigung von Einnahmen aus der zunächst konzipierten Auslandstransfersteuer)

 

Ich lade Sie herzlich ein, mir Ihre Anregungen und Ihre Kritik zu nennen. Bitte melden Sie sich, wenn Sie Interesse an einer inhaltlichen Auseinandersetzung und vielleicht sogar weiteren Mitarbeit haben. Sollten Fragen oder Diskussionsbedarf bestehen, zögern Sie nicht, mich per E-Mail zu kontaktieren.

 

Mit gemeinschaftlichen Grüßen

 

Verena Nedden

 

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